Schenkungen

Ausser einer individuellen Spende können Sie eine Schenkung an uns veranlassen !

Feierlichkeiten

Freude

Artist T.Shearp

Aus Anlass eines 50.Geburtstages, eines 40-jährig Amtsjubiläums, einer 25-jährigen Ehe oder irgendeines anderen gedenkwürdigen Tages, wurde schon durch einige unserer Mitglieder oder Interessenten Ihren Freunden und Bekannten anstelle eines Geschenkwunsches die Adresse des Vereins TIBETFREUNDE gegeben, mit der Bitte um eine Spende.
Unser Verein ist sehr dankbar für jede Initiative dieser Art. Selbstverständlich werden alle Spenden durch uns verdankt, und der Initiator erhält nach einem Monat eine Liste der Spender, nach Wunsch mit oder ohne Angabe der einzelnen Beträge.
Auf Wunsch können wir Ihnen vorher eine Anzahl bezeichneter Einzahlungsscheine schicken, zum Beispiel: "50.Geburtstag Ueli Wettermann".

In diesem Fall tragen Sie bitte Ihren Namen und Adresse in das Antragsformular ein, und geben Sie den gewünschten Text und die gewünschte Anzahl Einzahlungsscheine im Platz für Kommentare ein (unten im Formular). Nachher klicken Sie auf "Absenden" und wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und schicken Ihnen die vorbedruckten Einzahlungsscheine.

Tsewng

Eine Variante die uns zu Ohren kam: eine Patin hat verzichtet, Weihnachtsgeschenke zu machen und hat Ihre Verwandten und Freunde informiert, dass sie anstelle Geschenke zu kaufen, eine Patenschaft für einen alten, bedürftigen Tibeter Flüchtling übernimmt. Hier ein Ausschnitt ihres Briefes:
"Es ist schwierig, ein Geschenk zu finden, das meiner Dankbarkeit für Eure Freundschaft gerecht wird - Freundschaft, die mir das ganze Jahr über von Euch entgegengebracht wurde.
Diese Weihnachten schenke ich Euch allen ein kleines Stück eines Jahres in einen Leben des Tibeters Tsewang. Er . . . . "





Todesfälle

Anlässlich eines Todesfalles wird oft auf Wunsch des Verstorbenen oder seiner Hinterbliebenen zugunsten des Vereins TIBETFREUNDE auf Blumen oder Kränze verzichtet.
Verein TIBETFREUNDE ist sehr dankbar für solch eine Geste. Selbstverständlich werden alle Spenden durch uns verdankt, und der Initiator erhält nach einem Monat eine Liste der Spender, ohne Angabe der einzelnen Beträge.
Für die Hinterbliebenen ist es wichtig zu erfahren, wer gespendet hat. Deshalb ist es notwendig, auf jedem (roten) Einzahlungsschein einen Vermerk anzubringen, damit die Spende durch uns richtig zugeordnet werden kann.

Legate

Die Lockerung familiärer Bindungen, verbunden mit dem Bedürfnis nach sinnvollem Einsatz des Vermögens, führt heute vermehrt dazu, dass gemeinnützige Institutionen testamentarisch berücksichtigt werden.
Eine rechtzeitige Nachlassplanung ist nötig, vor allem wenn es sich um grössere Beträge handelt. Obwohl ein frei widerrufbares Testament - von Hand geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen - durchaus genügt, kann es sich lohnen, eine Fachperson (Rechtsanwalt, Notar) beizuziehen.
Empfehlenswert ist auch, wenn sich der Erblasser mit der ausgewählten Organisation persönlich in Verbindung setzt. So kann der Einsatz der Gelder gemeinsam definiert werden.

Steuerbefreiung

Verein TIBETFREUNDE ist gemäss dem Schreiben vom 12.Februar 1991 von der kantonalen Steuerverwaltung als gemeinnützig im Sinne von Art.23 Abs.1 Ziff.9 des Gesetzes über die direkten Staats- und Gemeindesteuern (StG) und Art.6 Abs.1 Ziff.5 des Gezetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) anerkannt und demzufolge von den direkten Staats-und Gemeindesteueren und den Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit.
Für das Minimum und das Maximum Ihrer Spende oder Ihres Legates, das für Steuerbefreiung in Ihrem Kanton in Betracht kommt, sehen Sie bitte im Internet nach: http://www.spendenspiegel.ch/sp2007/html/de/seiten/steuer.htm
Auf Ihren Wunsch können wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden für Spenden oder Legate, die über unseren Verein bezahlt wurden.

Vielen Dank ! !

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