Schenkungen
Ausser einer individuellen Spende können Sie eine Schenkung an uns
veranlassen !
Feierlichkeiten

Artist T.Shearp
Aus Anlass eines 50.Geburtstages, eines 40-jährig
Amtsjubiläums, einer 25-jährigen Ehe oder irgendeines anderen
gedenkwürdigen Tages, wurde schon durch einige unserer Mitglieder
oder Interessenten Ihren Freunden und Bekannten anstelle eines
Geschenkwunsches die Adresse des Vereins TIBETFREUNDE gegeben, mit der
Bitte um eine Spende.
Unser Verein ist sehr dankbar für jede Initiative dieser Art.
Selbstverständlich werden alle Spenden durch uns verdankt, und der
Initiator erhält nach einem Monat eine Liste der Spender, nach
Wunsch mit oder ohne Angabe der einzelnen Beträge.
Auf Wunsch können wir Ihnen vorher eine Anzahl bezeichneter
Einzahlungsscheine schicken, zum Beispiel: "50.Geburtstag Ueli Wettermann".
In diesem Fall tragen Sie bitte Ihren Namen und Adresse in das
Antragsformular ein,
und geben Sie den gewünschten Text und die gewünschte Anzahl
Einzahlungsscheine im Platz für Kommentare ein (unten im Formular).
Nachher klicken Sie auf "Absenden" und wir setzen uns umgehend mit Ihnen
in Verbindung und schicken Ihnen die vorbedruckten
Einzahlungsscheine.
Eine Variante die uns zu Ohren kam: eine Patin hat verzichtet,
Weihnachtsgeschenke zu machen und hat Ihre Verwandten und Freunde
informiert, dass sie anstelle Geschenke zu kaufen, eine Patenschaft
für einen alten, bedürftigen Tibeter Flüchtling
übernimmt. Hier ein Ausschnitt ihres Briefes:
"Es ist schwierig, ein Geschenk zu finden, das
meiner Dankbarkeit für Eure Freundschaft gerecht wird -
Freundschaft, die mir das ganze Jahr über von Euch entgegengebracht
wurde.
Diese Weihnachten schenke ich Euch allen ein kleines Stück eines
Jahres in einen Leben des Tibeters Tsewang. Er . . . . "
Todesfälle
Anlässlich eines Todesfalles wird oft auf Wunsch des Verstorbenen
oder seiner Hinterbliebenen zugunsten des Vereins TIBETFREUNDE auf Blumen
oder Kränze verzichtet.
Verein TIBETFREUNDE ist sehr dankbar für solch eine Geste.
Selbstverständlich werden alle Spenden durch uns verdankt, und der
Initiator erhält nach einem Monat eine Liste der Spender, ohne
Angabe der einzelnen Beträge.
Für die Hinterbliebenen ist es wichtig zu erfahren, wer gespendet
hat. Deshalb ist es notwendig, auf jedem (roten) Einzahlungsschein einen
Vermerk anzubringen, damit die Spende durch uns richtig zugeordnet werden
kann.
Legate
Die Lockerung familiärer Bindungen, verbunden mit dem Bedürfnis
nach sinnvollem Einsatz des Vermögens, führt heute vermehrt
dazu, dass gemeinnützige Institutionen testamentarisch
berücksichtigt werden.
Eine rechtzeitige Nachlassplanung ist nötig, vor allem wenn es sich
um grössere Beträge handelt. Obwohl ein frei widerrufbares
Testament - von Hand geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift
versehen - durchaus genügt, kann es sich lohnen, eine Fachperson
(Rechtsanwalt, Notar) beizuziehen.
Empfehlenswert ist auch, wenn sich der Erblasser mit der
ausgewählten Organisation persönlich in Verbindung setzt. So
kann der Einsatz der Gelder gemeinsam definiert werden.
Steuerbefreiung
Verein TIBETFREUNDE ist gemäss dem Schreiben vom 12.Februar 1991 von
der kantonalen Steuerverwaltung als gemeinnützig im Sinne von Art.23
Abs.1 Ziff.9 des Gesetzes über die direkten Staats- und
Gemeindesteuern (StG) und Art.6 Abs.1 Ziff.5 des Gezetzes über die
Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) anerkannt und demzufolge von den
direkten Staats-und Gemeindesteueren und den Erbschafts- und
Schenkungssteuern befreit.
Für das Minimum und das Maximum Ihrer Spende oder Ihres Legates, das
für Steuerbefreiung in Ihrem Kanton in Betracht kommt, sehen Sie
bitte im Internet nach: http://www.spendenspiegel.ch/sp2007/html/de/seiten/steuer.htm
Auf Ihren Wunsch können wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden
für Spenden oder Legate, die über unseren Verein bezahlt
wurden.
Vielen Dank ! !